[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-madvdv-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"madvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmadvdv\u002Fxml.zip",1252573,"§ 25","25","Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung","Prüfungen und Bewertungen","(1) Am Ende jedes Abschnitts der berufspraktischen Ausbildung von mindestens zwei Wochen Dauer erstellt die Ausbildungskoordinatorin oder der Ausbildungskoordinator für die Anwärterin oder den Anwärter einen Bewertungsbogen, der die wesentlichen Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmale unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands bewertet. Aus den abschnittsweisen Bewertungen werden jeweils getrennt nach In- und Auslandspraktikum die Durchschnittsrangpunkte gebildet.\n(2) Der Bewertungsbogen ist vor Übermittlung an die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter mit der Anwärterin oder dem Anwärter zu besprechen. Die Anwärterin oder der Anwärter erhält eine Ausfertigung.","MADVDV - Prüfungen und Bewertungen - § 25 Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung\n\n(1) Am Ende jedes Abschnitts der berufspraktischen Ausbildung von mindestens zwei Wochen Dauer erstellt die Ausbildungskoordinatorin oder der Ausbildungskoordinator für die Anwärterin oder den Anwärter einen Bewertungsbogen, der die wesentlichen Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmale unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands bewertet. Aus den abschnittsweisen Bewertungen werden jeweils getrennt nach In- und Auslandspraktikum die Durchschnittsrangpunkte gebildet.\n(2) Der Bewertungsbogen ist vor Übermittlung an die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter mit der Anwärterin oder dem Anwärter zu besprechen. Die Anwärterin oder der Anwärter erhält eine Ausfertigung.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 24","Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung","24",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 23","Bewertung der Leistungen","23",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 22","Erholungsurlaub","22",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 26","Laufbahnprüfung","26",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 27","Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen Sprach- und Fachprüfungen","27",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 28","Prüfungskommission für die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen","28",[],false]