[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-malerlackausbv_2021-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"malerlackausbv_2021","Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmalerlackausbv_2021\u002Fxml.zip",1252642,"§ 24","24","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung","Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik","(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik wie folgt zu gewichten: 1.Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen\tmit 30 Prozent,\n2.Ausführen eines Kundenauftrags\tmit 40 Prozent,\n3.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen und deren jeweiligen Bestandteilen\tmit 10 Prozent,\n4.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen\tmit 10 Prozent sowie\n5.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 25 wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n3.im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags mit mindestens „ausreichend“,\n4.in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und\n5.in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.","MALERLACKAUSBV_2021 - Gesellenprüfung - Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik - § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung\n\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik wie folgt zu gewichten: 1.Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen\tmit 30 Prozent,\n2.Ausführen eines Kundenauftrags\tmit 40 Prozent,\n3.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen und deren jeweiligen Bestandteilen\tmit 10 Prozent,\n4.Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen\tmit 10 Prozent sowie\n5.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 25 wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n3.im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags mit mindestens „ausreichend“,\n4.in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und\n5.in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 23","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 22","Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen","22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 21","Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen","21",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 25","Mündliche Ergänzungsprüfung","25",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 26","Inhalt des Teiles 2","26",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 27","Prüfungsbereiche des Teiles 2","27",[],false]