[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-malerlackausbv_2021-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"malerlackausbv_2021","Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmalerlackausbv_2021\u002Fxml.zip",1252650,"§ 32","32","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung","Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege","(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege wie folgt zu gewichten: 1.Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen\tmit 30 Prozent,\n2.Ausführen eines Kundenauftrags\tmit 40 Prozent,\n3.Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten\tmit 10 Prozent\n4.Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten\tmit 10 Prozent sowie\n5.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 33 wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n3.im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags mit mindestens „ausreichend“,\n4.in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und\n5.in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.","MALERLACKAUSBV_2021 - Gesellenprüfung - Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege - § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung\n\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege wie folgt zu gewichten: 1.Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen\tmit 30 Prozent,\n2.Ausführen eines Kundenauftrags\tmit 40 Prozent,\n3.Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten\tmit 10 Prozent\n4.Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten\tmit 10 Prozent sowie\n5.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 33 wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,\n3.im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags mit mindestens „ausreichend“,\n4.in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und\n5.in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 33","Mündliche Ergänzungsprüfung","33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 34","Inhalt des Teiles 2","34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 35","Prüfungsbereiche des Teiles 2","35",[],false]