[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-marimedv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"marimedv","Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-08-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmarimedv\u002Fxml.zip",1252706,"§ 13","13","Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Kanalsteurern","Anforderungen an besondere Personengruppen","(1) Die nach § 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 4 Satz 3 des Seearbeitsgesetzes für einen Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal erforderliche Seediensttauglichkeit liegt vor, wenn er 1.die in der Anlage 1 vorgesehenen gesundheitlichen Anforderungen für den Dienstzweig Decksdienst und\n2.die Anforderungen an die Sehschärfe nach Maßgabe des Absatzes 2\nerfüllt.\n(2) Im Hinblick auf den Ausschluss einer Nachtblindheit muss die mesopische Sehschärfe mindestens die Kontrasteinstellung 1:5 ohne und mit Blendung erfüllen. Das Einhalten dieser Anforderung ist nachzuweisen durch Vorlage einer Bescheinigung 1.eines Augenarztes oder\n2.eines nach § 9 zugelassenen Arztes, der eine Untersuchung der Dämmerungssehschärfe zur Überprüfung des Ausschlusses einer Nachtblindheit durchführen kann.\n(3) Abweichend von § 6 und der Anlage 1 Nummer 6.2 darf bei einem Kanalsteurer die Seediensttauglichkeit nur hinsichtlich der Dauer und des Fahrtgebietes eingeschränkt sein.","MARIMEDV - Seediensttauglichkeit - Anforderungen an besondere Personengruppen - § 13 Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Kanalsteurern\n\n(1) Die nach § 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 4 Satz 3 des Seearbeitsgesetzes für einen Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal erforderliche Seediensttauglichkeit liegt vor, wenn er 1.die in der Anlage 1 vorgesehenen gesundheitlichen Anforderungen für den Dienstzweig Decksdienst und\n2.die Anforderungen an die Sehschärfe nach Maßgabe des Absatzes 2\nerfüllt.\n(2) Im Hinblick auf den Ausschluss einer Nachtblindheit muss die mesopische Sehschärfe mindestens die Kontrasteinstellung 1:5 ohne und mit Blendung erfüllen. Das Einhalten dieser Anforderung ist nachzuweisen durch Vorlage einer Bescheinigung 1.eines Augenarztes oder\n2.eines nach § 9 zugelassenen Arztes, der eine Untersuchung der Dämmerungssehschärfe zur Überprüfung des Ausschlusses einer Nachtblindheit durchführen kann.\n(3) Abweichend von § 6 und der Anlage 1 Nummer 6.2 darf bei einem Kanalsteurer die Seediensttauglichkeit nur hinsichtlich der Dauer und des Fahrtgebietes eingeschränkt sein.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Dokumentationspflichten","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Verlängerung der Zulassung","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Betriebseigene Kontrollen","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Wiederholungslehrgängen","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Zulassung von Lehrgängen","16",[],false]