[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mbankdvdv-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mbankdvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-08-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmbankdvdv\u002Fxml.zip",1253454,"§ 15","15","Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne","Ausbildung","(1) Die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle erlässt einen Ausbildungsrahmenplan, der die Lerninhalte, die Lernziele sowie die Dauer der Ausbildungslehrgänge und der Ausbildungsabschnitte bestimmt.\n(2) Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter 1.die Lehrpläne für die Ausbildungslehrgänge sowie\n2.für jede Anwärterin und jeden Anwärter einen Ausbildungsplan, in dem die Ausbildungsstellen und Arbeitsbereiche sowie die Zeiträume der Ausbildungsabschnitte enthalten sind, und gibt ihn der Anwärterin oder dem Anwärter bekannt.","MBANKDVDV - Ausbildung - § 15 Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne\n\n(1) Die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle erlässt einen Ausbildungsrahmenplan, der die Lerninhalte, die Lernziele sowie die Dauer der Ausbildungslehrgänge und der Ausbildungsabschnitte bestimmt.\n(2) Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter 1.die Lehrpläne für die Ausbildungslehrgänge sowie\n2.für jede Anwärterin und jeden Anwärter einen Ausbildungsplan, in dem die Ausbildungsstellen und Arbeitsbereiche sowie die Zeiträume der Ausbildungsabschnitte enthalten sind, und gibt ihn der Anwärterin oder dem Anwärter bekannt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Fachtheoretische Ausbildung","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Berufspraktische Ausbildung","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl","18",[],false]