[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mbankdvdv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mbankdvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-08-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmbankdvdv\u002Fxml.zip",1253444,"§ 5","5","Bewertung der Leistungen","Allgemeines","(1) Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter werden, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, wie folgt bewertet: \tProzentualer Anteil der erreichten Punkt- zahl an der erreich- baren Punktzahl\tRangpunkte\u002F Rangpunktzahl\tNote\tNotendefinition\n1\t2\t3\t4\n1\t100,00 bis 93,70\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n2\t 93,69 bis 87,50\t14\n3\t 87,49 bis 83,40\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t 83,39 bis 79,20\t12\n5\t 79,19 bis 75,00\t11\n6\t 74,99 bis 70,90\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 70,89 bis 66,70\t 9\n8\t 66,69 bis 62,50\t 8\n9\t 62,49 bis 58,40\t 7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 58,39 bis 54,20\t 6\n11\t 54,19 bis 50,00\t 5\n12\t 49,99 bis 41,70\t 4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 41,69 bis 33,40\t 3\n14\t 33,39 bis 25,00\t 2\n15\t 24,99 bis 12,50\t 1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 12,49 bis  0,00\t 0\n(2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, werden Rangpunktzahlen auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.","MBANKDVDV - Allgemeines - § 5 Bewertung der Leistungen\n\n(1) Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter werden, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, wie folgt bewertet: \tProzentualer Anteil der erreichten Punkt- zahl an der erreich- baren Punktzahl\tRangpunkte\u002F Rangpunktzahl\tNote\tNotendefinition\n1\t2\t3\t4\n1\t100,00 bis 93,70\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n2\t 93,69 bis 87,50\t14\n3\t 87,49 bis 83,40\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t 83,39 bis 79,20\t12\n5\t 79,19 bis 75,00\t11\n6\t 74,99 bis 70,90\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 70,89 bis 66,70\t 9\n8\t 66,69 bis 62,50\t 8\n9\t 62,49 bis 58,40\t 7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 58,39 bis 54,20\t 6\n11\t 54,19 bis 50,00\t 5\n12\t 49,99 bis 41,70\t 4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 41,69 bis 33,40\t 3\n14\t 33,39 bis 25,00\t 2\n15\t 24,99 bis 12,50\t 1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 12,49 bis  0,00\t 0\n(2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, werden Rangpunktzahlen auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Nachteilsausgleich","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Erholungsurlaub","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Ausbildungsziele","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Auswahlkommission","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Teile des Auswahlverfahrens","8",[],false]