[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mbpolvdvdv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mbpolvdvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-03-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmbpolvdvdv\u002Fxml.zip",4004676,"§ 7","7","Schriftlicher Teil","Auswahlverfahren und Einstellung","(1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.\n(2) In dem Leistungstest können geprüft werden: 1.kognitive Fähigkeiten,\n2.Ausdrucksfähigkeit,\n3.Persönlichkeitsmerkmale,\n4.praktische Intelligenz und\n5.Allgemeinwissen.\n(3) Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.\n(4) Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.\n(5) Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.\n(6) Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.","MBPOLVDVDV - Auswahlverfahren und Einstellung - § 7 Schriftlicher Teil\n\n(1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.\n(2) In dem Leistungstest können geprüft werden: 1.kognitive Fähigkeiten,\n2.Ausdrucksfähigkeit,\n3.Persönlichkeitsmerkmale,\n4.praktische Intelligenz und\n5.Allgemeinwissen.\n(3) Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.\n(4) Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.\n(5) Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.\n(6) Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Festlegungen des Bundespolizeipräsidiums","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Bestandteile des Auswahlverfahrens","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Auswahlkommission","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Bewertung und Bestehen des schriftlichen Teils","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Bestehen","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Zulassung zum mündlichen Teil","10",[],false]