[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-me_einhg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"me_einhg","Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-07-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fme_einhg\u002Fxml.zip",1253723,"§ 9","9","Auskünfte",null,"Die für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verantwortlichen Personen haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund des § 3 erlassenen Vorschriften erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft über solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.","ME_EINHG - § 9 Auskünfte\n\nDie für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verantwortlichen Personen haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund des § 3 erlassenen Vorschriften erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft über solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Zuständige Behörden","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Physikalisch-Technische Bundesanstalt","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit","5",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Bußgeldvorschrift","10",[],false]