[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-meanlg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"meanlg","Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmeanlg\u002Fxml.zip",1253731,"§ 7","7","Anspruch auf Verzicht","Anlagen zur Bewässerung","Der Grundstückseigentümer kann vom Eigentümer der Anlage verlangen, daß dieser auf eine nach § 3 Abs. 1 eingetragene Dienstbarkeit verzichtet, wenn mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage nicht mehr zu rechnen ist. Ist die Anlage seit mindestens zwei Jahren nicht mehr genutzt worden, so ist zu vermuten, daß auch in Zukunft ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht stattfinden wird.","MEANLG - Anlagen zur Bewässerung - § 7 Anspruch auf Verzicht\n\nDer Grundstückseigentümer kann vom Eigentümer der Anlage verlangen, daß dieser auf eine nach § 3 Abs. 1 eingetragene Dienstbarkeit verzichtet, wenn mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage nicht mehr zu rechnen ist. Ist die Anlage seit mindestens zwei Jahren nicht mehr genutzt worden, so ist zu vermuten, daß auch in Zukunft ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht stattfinden wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Bestehenbleiben in der Zwangsvollstreckung","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Einreden des Grundstückseigentümers","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Haftung des Erwerbers","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Wegnahmerecht","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Entgelt","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Eigentumsübergang","10",[],false]