[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-messbg-49":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"messbg","Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmessbg\u002Fxml.zip",9737253,"§ 49","49","Verarbeitung personenbezogener Daten","Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung","(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von den in Absatz 2 genannten Stellen verarbeitet werden (berechtigte Stellen). Eine Verarbeitung dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder ist unzulässig.\n(2) Zur Verarbeitung dieser Daten sind berechtigt: 1.Messstellenbetreiber,\n2.Netzbetreiber,\n3.Bilanzkoordinatoren,\n4.Bilanzkreisverantwortliche,\n5.Direktvermarktungsunternehmer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz,\n6.Energielieferanten,\n7.Aggregationsverantwortliche,\n8.Messwertweiterverarbeiter sowie\n9.jede Stelle, die über eine Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt, die den Anforderungen des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 genügt.\n(3) Die berechtigten Stellen können die Verarbeitung auch von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 durchführen lassen.\n(4) Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die rechtswidrige Inanspruchnahme von Messsystemen, intelligenten Messsystemen oder ihren Diensten vorliegen, muss die berechtigte Stelle diese dokumentieren und darf die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung ihres Entgeltanspruchs ergreifen.\n(5) Die Belieferung mit Energie oder der Zugang zu Tarifen darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die hierfür nicht erforderlich sind.","MESSBG - Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen - Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung - § 49 Verarbeitung personenbezogener Daten\n\n(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von den in Absatz 2 genannten Stellen verarbeitet werden (berechtigte Stellen). Eine Verarbeitung dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder ist unzulässig.\n(2) Zur Verarbeitung dieser Daten sind berechtigt: 1.Messstellenbetreiber,\n2.Netzbetreiber,\n3.Bilanzkoordinatoren,\n4.Bilanzkreisverantwortliche,\n5.Direktvermarktungsunternehmer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz,\n6.Energielieferanten,\n7.Aggregationsverantwortliche,\n8.Messwertweiterverarbeiter sowie\n9.jede Stelle, die über eine Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt, die den Anforderungen des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 genügt.\n(3) Die berechtigten Stellen können die Verarbeitung auch von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 durchführen lassen.\n(4) Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die rechtswidrige Inanspruchnahme von Messsystemen, intelligenten Messsystemen oder ihren Diensten vorliegen, muss die berechtigte Stelle diese dokumentieren und darf die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung ihres Entgeltanspruchs ergreifen.\n(5) Die Belieferung mit Energie oder der Zugang zu Tarifen darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die hierfür nicht erforderlich sind.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 3","Kapitel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 48","Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz","48",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 47","Festlegungen der Bundesnetzagentur","47",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 46","Verordnungsermächtigungen","46",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 50","Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten","50",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 51","Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators","51",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52","Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung","52",[],false]