[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-messeg-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"messeg","Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmesseg\u002Fxml.zip",1254018,"§ 34","34","Vermutungswirkung","Verwenden von Messgeräten und Messwerten","Soweit der Verpflichtete Maßnahmen ergriffen hat, die von Regeln, technischen Spezifikationen oder Erkenntnissen abgedeckt sind, die vom Ausschuss nach § 46 ermittelt wurden und deren Fundstelle die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wird vermutet, dass 1.die wesentlichen Anforderungen bei dem Verwenden von Messgeräten nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden und\n2.Rechnungen, bei denen Messwerte nach § 33 Absatz 3 verwendet werden, nachvollzogen werden können.","MESSEG - Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten - Verwenden von Messgeräten und Messwerten - § 34 Vermutungswirkung\n\nSoweit der Verpflichtete Maßnahmen ergriffen hat, die von Regeln, technischen Spezifikationen oder Erkenntnissen abgedeckt sind, die vom Ausschuss nach § 46 ermittelt wurden und deren Fundstelle die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wird vermutet, dass 1.die wesentlichen Anforderungen bei dem Verwenden von Messgeräten nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden und\n2.Rechnungen, bei denen Messwerte nach § 33 Absatz 3 verwendet werden, nachvollzogen werden können.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 33","Anforderungen an das Verwenden von Messwerten","33",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 31","Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten","31",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 30","Verordnungsermächtigung","30",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 35","Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen","35",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 36","Ausnahmen für bestimmte Verwendungen","36",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 37","Eichung und Eichfrist","37",[],false]