[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-messev-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"messev","Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-12-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmessev\u002Fxml.zip",1254091,"§ 12","12","Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle","Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung","(1) Die Haftpflichtversicherung, die die Konformitätsbewertungsstelle nach § 15 Absatz 8 des Mess- und Eichgesetzes abzuschließen hat, ist zur Deckung folgender Schäden bestimmt: 1.Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle ergeben,\n2.Schäden, für die die Konformitätsbewertungsstelle nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.\n(2) Die Haftpflichtversicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.\n(3) Das Versicherungsunternehmen darf die Haftung für die folgenden Ersatzansprüche ausschließen: 1.Ersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers,\n2.Ersatzansprüche wegen Vermögensschäden durch die Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Fristen.\n(4) Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall 1.für Konformitätsbewertungen nach Anlage 4 Module A2, B, C2, D, D1, E, E1, H oder H1 jeweils 1 Million Euro,\n2.für Konformitätsbewertungen in allen übrigen Fällen jeweils 250 000 Euro.\n(5) Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 Prozent der Mindestversicherungssumme ist zulässig.","MESSEV - Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten - Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung - § 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle\n\n(1) Die Haftpflichtversicherung, die die Konformitätsbewertungsstelle nach § 15 Absatz 8 des Mess- und Eichgesetzes abzuschließen hat, ist zur Deckung folgender Schäden bestimmt: 1.Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle ergeben,\n2.Schäden, für die die Konformitätsbewertungsstelle nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.\n(2) Die Haftpflichtversicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.\n(3) Das Versicherungsunternehmen darf die Haftung für die folgenden Ersatzansprüche ausschließen: 1.Ersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers,\n2.Ersatzansprüche wegen Vermögensschäden durch die Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Fristen.\n(4) Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall 1.für Konformitätsbewertungen nach Anlage 4 Module A2, B, C2, D, D1, E, E1, H oder H1 jeweils 1 Million Euro,\n2.für Konformitätsbewertungen in allen übrigen Fällen jeweils 250 000 Euro.\n(5) Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 Prozent der Mindestversicherungssumme ist zulässig.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11","Konformitätserklärungen","11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Technische Unterlagen","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Konformitätsbewertungsverfahren","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 13","Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten","13",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 14","Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen","14",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 15","Aufschriften auf Messgeräten","15",[],false]