[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-met_glockausbv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"met_glockausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer\u002Fzur Metall- und Glockengießerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmet_glockausbv\u002Fxml.zip",1254167,"§ 3","3","Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,\n6.Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen,\n7.Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,\n8.Prüfen und Messen,\n9.Instandhalten von Betriebsmitteln,\n10.manuelles Spanen,\n11.maschinelles Spanen,\n12.Trennen und Umformen,\n13.Fügen,\n14.Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen,\n15.Vorbereiten von Modellen zum Einbetten,\n16.Anbringen von Speiser- und Entlüftungssystemen,\n17.Legieren, Schmelzen und Gießen von Metallen,\n18.Freilegen, Prüfen und Bearbeiten von Gußstücken,\n19.Aufbereiten und Prüfen von Formmassen.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zinngußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Umsetzen von Entwürfen und Vorlagen,\n2.Gestalten von Zinngegenständen,\n3.Anfertigen von Gießformen,\n4.spanendes Bearbeiten von Zinngußstücken,\n5.Gestalten und Bearbeiten von Oberflächen,\n6.Aufarbeiten und Reparieren von Zinngegenständen,\n7.Montieren von Zinngegenständen.\n(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Kunst- und Glockengußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Anfertigen von Formen für künstlerische Modelle im Sandgußverfahren,\n2.Abformen von Modellen für das Wachsausschmelzverfahren,\n3.Herstellen von Wachsmodellen,\n4.Einformen von Modellen im Blockverfahren,\n5.Einformen von Modellen im keramischen Schalenformverfahren,\n6.Anfertigen von Glocken im Lehmform- oder Sandformverfahren.\n(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Metallgußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Einformen von Modellen im Sandgußverfahren,\n2.Einformen von Kunststoffmodellen im Vollformverfahren,\n3.Herstellen von Feingußmodellen,\n4.Einformen und Gießen von Feingußmodellen.","MET_GLOCKAUSBV - § 3 Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,\n6.Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen,\n7.Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,\n8.Prüfen und Messen,\n9.Instandhalten von Betriebsmitteln,\n10.manuelles Spanen,\n11.maschinelles Spanen,\n12.Trennen und Umformen,\n13.Fügen,\n14.Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen,\n15.Vorbereiten von Modellen zum Einbetten,\n16.Anbringen von Speiser- und Entlüftungssystemen,\n17.Legieren, Schmelzen und Gießen von Metallen,\n18.Freilegen, Prüfen und Bearbeiten von Gußstücken,\n19.Aufbereiten und Prüfen von Formmassen.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zinngußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Umsetzen von Entwürfen und Vorlagen,\n2.Gestalten von Zinngegenständen,\n3.Anfertigen von Gießformen,\n4.spanendes Bearbeiten von Zinngußstücken,\n5.Gestalten und Bearbeiten von Oberflächen,\n6.Aufarbeiten und Reparieren von Zinngegenständen,\n7.Montieren von Zinngegenständen.\n(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Kunst- und Glockengußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Anfertigen von Formen für künstlerische Modelle im Sandgußverfahren,\n2.Abformen von Modellen für das Wachsausschmelzverfahren,\n3.Herstellen von Wachsmodellen,\n4.Einformen von Modellen im Blockverfahren,\n5.Einformen von Modellen im keramischen Schalenformverfahren,\n6.Anfertigen von Glocken im Lehmform- oder Sandformverfahren.\n(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Metallgußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Einformen von Modellen im Sandgußverfahren,\n2.Einformen von Kunststoffmodellen im Vollformverfahren,\n3.Herstellen von Feingußmodellen,\n4.Einformen und Gießen von Feingußmodellen.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Ausbildungsdauer, Fachrichtungen","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Ausbildungsrahmenplan","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Berichtsheft","6",[],false]