[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mfwv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mfwv","Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-12-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmfwv\u002Fxml.zip",1254362,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen",null,"Im Sinne dieser Verordnung ist 1.„Cell Broadcast Center“ eine technische Einrichtung, die öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten kann;\n2.„öffentliche Warnung“ eine Warnung vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen, die über das zentrale Warnsystem des Bundes von den Gefahrenabwehrbehörden sowie von den Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes zum Zwecke der Aussendung an empfangsbereite Mobilfunkendgeräte in einem bestimmten geographischen Gebiet ausgelöst wird.","MFWV - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieser Verordnung ist 1.„Cell Broadcast Center“ eine technische Einrichtung, die öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten kann;\n2.„öffentliche Warnung“ eine Warnung vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen, die über das zentrale Warnsystem des Bundes von den Gefahrenabwehrbehörden sowie von den Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes zum Zwecke der Aussendung an empfangsbereite Mobilfunkendgeräte in einem bestimmten geographischen Gebiet ausgelöst wird.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Regelungsgegenstände","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Technische Anforderungen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Organisatorische Vorkehrungen","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Leistungsmerkmale bei der Aussendung öffentlicher Warnungen","5",[],false]