[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-milog-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"milog","Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-08-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmilog\u002Fxml.zip",1254696,"§ 12","12","Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft","Mindestlohnkommission","(1) Die Mindestlohnkommission wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle untersteht insoweit fachlich der oder dem Vorsitzenden der Mindestlohnkommission.\n(2) Die Geschäftsstelle wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als selbständige Organisationeinheit eingerichtet.\n(3) Die Geschäftsstelle informiert und berät als Informationsstelle für den Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zum Thema Mindestlohn.\n(4) Die durch die Tätigkeit der Mindestlohnkommission und der Geschäftsstelle anfallenden Kosten trägt der Bund.","MILOG - Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohnkommission - § 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft\n\n(1) Die Mindestlohnkommission wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle untersteht insoweit fachlich der oder dem Vorsitzenden der Mindestlohnkommission.\n(2) Die Geschäftsstelle wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als selbständige Organisationeinheit eingerichtet.\n(3) Die Geschäftsstelle informiert und berät als Informationsstelle für den Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zum Thema Mindestlohn.\n(4) Die durch die Tätigkeit der Mindestlohnkommission und der Geschäftsstelle anfallenden Kosten trägt der Bund.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 1","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11","Rechtsverordnung","11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Verfahren der Mindestlohnkommission","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Beschluss der Mindestlohnkommission","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 13","Haftung des Auftraggebers","13",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 14","Zuständigkeit","14",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 15","Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers","15",[],false]