[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstbv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstbv","Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstbv\u002Fxml.zip",3782151,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen",null,"(1) Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Mindeststeuergesetzes und die in den nachstehenden Absätzen aufgeführten Definitionen.\n(2) Ein Umsetzungssteuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr entweder eine anerkannte Primär- oder eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung oder beide Regelungen umgesetzt hat.\n(3) Ein Nur-NES-Steuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer umgesetzt hat und in diesem Geschäftsjahr kein Umsetzungssteuerhoheitsgebiet ist.\n(4) Ein SES-Steuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung umgesetzt hat.\n(5) Einzige Datenquelle bezeichnet die Datengrundlage auf deren Basis der Mindeststeuer-Bericht nach den GloBE-Mustervorschriften ausgefüllt wird.","MINSTBV - § 2 Begriffsbestimmungen\n\n(1) Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Mindeststeuergesetzes und die in den nachstehenden Absätzen aufgeführten Definitionen.\n(2) Ein Umsetzungssteuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr entweder eine anerkannte Primär- oder eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung oder beide Regelungen umgesetzt hat.\n(3) Ein Nur-NES-Steuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer umgesetzt hat und in diesem Geschäftsjahr kein Umsetzungssteuerhoheitsgebiet ist.\n(4) Ein SES-Steuerhoheitsgebiet ist ein Steuerhoheitsgebiet, das im jeweiligen Geschäftsjahr eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung umgesetzt hat.\n(5) Einzige Datenquelle bezeichnet die Datengrundlage auf deren Basis der Mindeststeuer-Bericht nach den GloBE-Mustervorschriften ausgefüllt wird.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Zuständige Behörde","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Abschnitte des Mindeststeuer-Berichts","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Informationsaustausch; Verteilungsansatz","5",[],false]