[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstbv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstbv","Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstbv\u002Fxml.zip",3782156,"§ 7","7","Erstellen des Mindeststeuer-Berichts",null,"(1) Der Mindeststeuer-Bericht ist auf Basis der GloBE-Mustervorschriften zu erstellen.\n(2) Teile von Unternehmensgruppen, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind, 1.das die Voraussetzungen nach § 81 des Mindeststeuergesetzes erfüllt oder\n2.dem allein die Besteuerungsrechte an der gesamten Unternehmensgruppe nach einer anerkannten Primär- oder einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung zustehen,\nmüssen die erforderlichen Berechnungen auf Basis der lokalen Gesetzgebung durchführen und im Mindeststeuer-Bericht darstellen.\n(3) Führt die Nutzung der einzigen Datenquelle zu Unterschieden im Vergleich zur lokalen Gesetzgebung, ist die Unternehmensgruppe verpflichtet, die Auswirkungen der Differenzen im Mindeststeuer-Bericht darzulegen.","MINSTBV - § 7 Erstellen des Mindeststeuer-Berichts\n\n(1) Der Mindeststeuer-Bericht ist auf Basis der GloBE-Mustervorschriften zu erstellen.\n(2) Teile von Unternehmensgruppen, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind, 1.das die Voraussetzungen nach § 81 des Mindeststeuergesetzes erfüllt oder\n2.dem allein die Besteuerungsrechte an der gesamten Unternehmensgruppe nach einer anerkannten Primär- oder einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung zustehen,\nmüssen die erforderlichen Berechnungen auf Basis der lokalen Gesetzgebung durchführen und im Mindeststeuer-Bericht darstellen.\n(3) Führt die Nutzung der einzigen Datenquelle zu Unterschieden im Vergleich zur lokalen Gesetzgebung, ist die Unternehmensgruppe verpflichtet, die Auswirkungen der Differenzen im Mindeststeuer-Bericht darzulegen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Vereinfachte Berichterstattung in der Übergangszeit","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Informationsaustausch; Verteilungsansatz","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Abschnitte des Mindeststeuer-Berichts","4",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Inkrafttreten","8",[],false]