[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstg","Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstg\u002Fxml.zip",4143249,"§ 14","14","Besonderheiten bei Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung","Sekundärergänzungssteuer","Bei der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 Absatz 1 Satz 2 der Unternehmensgruppe für das betreffende Geschäftsjahr bleibt ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt, bis die auf dieses Steuerhoheitsgebiet für die betreffende Unternehmensgruppe für ein vorhergehendes Geschäftsjahr entfallende Sekundärergänzungssteuer im gesamten Umfang festgesetzt worden ist. Satz 1 gilt nicht, wenn infolgedessen sämtliche Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt blieben.","MINSTG - Ergänzungssteuer - Sekundärergänzungssteuer - § 14 Besonderheiten bei Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung\n\nBei der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 Absatz 1 Satz 2 der Unternehmensgruppe für das betreffende Geschäftsjahr bleibt ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt, bis die auf dieses Steuerhoheitsgebiet für die betreffende Unternehmensgruppe für ein vorhergehendes Geschäftsjahr entfallende Sekundärergänzungssteuer im gesamten Umfang festgesetzt worden ist. Satz 1 gilt nicht, wenn infolgedessen sämtliche Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt blieben.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 13","Besonderheiten bei transparenten Einheiten","13",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 12","Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge","12",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 11","Umfang der Besteuerung der Geschäftseinheit","11",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 15","Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust","15",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 16","Betragsmäßige und fremdvergleichskonforme Anpassungen","16",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 17","Korrespondierende Einstufung von Finanzinstrumenten","17",[],false]