[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstg-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstg","Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstg\u002Fxml.zip",4143257,"§ 22","22","Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen","Allgemeine Bestimmungen","Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen entsprechen den Nettogewinnen oder Nettoverlusten, einschließlich damit im Zusammenhang stehender erfasster Steuern, des Geschäftsjahres aus Neubewertungen von Sachanlagen, deren Buchwerte nach den einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen regelmäßig an den beizulegenden Zeitwert angepasst werden, sofern diese Anpassungen im sonstigen Ergebnis abgebildet und die damit im Zusammenhang stehenden Gewinne und Verluste anschließend nicht erfolgswirksam erfasst werden.","MINSTG - Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts - Ermittlungsgrundsätze und Anpassungen - Allgemeine Bestimmungen - § 22 Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen\n\nGewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen entsprechen den Nettogewinnen oder Nettoverlusten, einschließlich damit im Zusammenhang stehender erfasster Steuern, des Geschäftsjahres aus Neubewertungen von Sachanlagen, deren Buchwerte nach den einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen regelmäßig an den beizulegenden Zeitwert angepasst werden, sofern diese Anpassungen im sonstigen Ergebnis abgebildet und die damit im Zusammenhang stehenden Gewinne und Verluste anschließend nicht erfolgswirksam erfasst werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 21","Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen","21",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 20","Dividendenkürzungsbetrag","20",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 19","Gesamtsteueraufwand","19",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 23","Asymmetrische Fremdwährungsgewinne oder Fremdwährungsverluste","23",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 24","Bilanzierungs- und Bewertungsfehler eines vorangegangenen Geschäftsjahres; Änderungen der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden","24",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 25","Korrekturposten Pensionsaufwand","25",[],false]