[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstg-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstg","Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstg\u002Fxml.zip",4143268,"§ 33","33","Ausschluss von Aufwendungen bei fondsgebundenen Versicherungen","Sektorspezifische Gewinnermittlung","(1) Zuführungen einer Versicherungseinheit zu versicherungstechnischen Rückstellungen für fondsgebundene Versicherungen sind nicht abziehbar, soweit die Zuführungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Erträgen stehen, die nach § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 zu kürzen sind. Satz 1 gilt nicht, soweit diese Erträge die Gebühren für die Anlagenverwaltung abdecken.\n(2) Zuführungen einer Versicherungseinheit zu versicherungstechnischen Rückstellungen für fondsgebundene Versicherungen sind nicht abziehbar, soweit die Zuführungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Gewinnen stehen, die nach § 18 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 zu kürzen sind.","MINSTG - Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts - Ermittlungsgrundsätze und Anpassungen - Sektorspezifische Gewinnermittlung - § 33 Ausschluss von Aufwendungen bei fondsgebundenen Versicherungen\n\n(1) Zuführungen einer Versicherungseinheit zu versicherungstechnischen Rückstellungen für fondsgebundene Versicherungen sind nicht abziehbar, soweit die Zuführungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Erträgen stehen, die nach § 18 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 zu kürzen sind. Satz 1 gilt nicht, soweit diese Erträge die Gebühren für die Anlagenverwaltung abdecken.\n(2) Zuführungen einer Versicherungseinheit zu versicherungstechnischen Rückstellungen für fondsgebundene Versicherungen sind nicht abziehbar, soweit die Zuführungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Gewinnen stehen, die nach § 18 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 zu kürzen sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 32","Behandlung bestimmter Versicherungserträge","32",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 31","Behandlung von Vergütungen auf besondere Instrumente bei Kreditinstituten und Versicherern","31",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 30","Ausnahme für Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr","30",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 34","Aktienbasierte Vergütungen","34",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 35","Anwendung der Realisationsmethode","35",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 36","Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen","36",[],false]