[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstg-79":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstg","Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstg\u002Fxml.zip",4143319,"§ 79","79","Vereinfachte Berechnungen","Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen","(1) Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit wird der Steuererhöhungsbetrag für Zwecke des § 54, ausgenommen soweit zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag entsteht, auf der Grundlage zugelassener vereinfachter Berechnungen bei Erfüllung einer der folgenden Tests für eine Unternehmensgruppe auf null reduziert: 1.der für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet nach den vereinfachten Berechnungen ermittelte Mindeststeuer-Gewinn ist gleich oder geringer als der substanzbasierte Freibetrag nach den §§ 58 bis 62 (Routinegewinn-Test);\n2.im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet betragen nach den vereinfachten Berechnungen der durchschnittliche Mindeststeuer-Gesamtumsatz weniger als 10 Millionen Euro und der durchschnittliche Mindeststeuer-Gesamtgewinn weniger als 1 Million Euro Gewinn oder es liegt ein Mindeststeuer-Gesamtverlust vor, berechnet jeweils nach den Grundsätzen des § 56 (Wesentlichkeitsgrenze-Test);\n3.der für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet nach den vereinfachten Berechnungen entsprechend § 53 Absatz 1 ermittelte effektive Steuersatz entspricht mindestens dem Mindeststeuersatz (Effektivsteuersatz-Test).\n(2) Zugelassene vereinfachte Berechnungen sind die in diesem Unterabschnitt enthaltenen alternativen Berechnungsgrundlagen betreffend den Mindeststeuer-Umsatz, den Mindeststeuer-Gewinn und der angepassten erfassten Steuern.","MINSTG - Administration - Safe-Harbour-Regelungen - Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen - § 79 Vereinfachte Berechnungen\n\n(1) Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit wird der Steuererhöhungsbetrag für Zwecke des § 54, ausgenommen soweit zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag entsteht, auf der Grundlage zugelassener vereinfachter Berechnungen bei Erfüllung einer der folgenden Tests für eine Unternehmensgruppe auf null reduziert: 1.der für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet nach den vereinfachten Berechnungen ermittelte Mindeststeuer-Gewinn ist gleich oder geringer als der substanzbasierte Freibetrag nach den §§ 58 bis 62 (Routinegewinn-Test);\n2.im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet betragen nach den vereinfachten Berechnungen der durchschnittliche Mindeststeuer-Gesamtumsatz weniger als 10 Millionen Euro und der durchschnittliche Mindeststeuer-Gesamtgewinn weniger als 1 Million Euro Gewinn oder es liegt ein Mindeststeuer-Gesamtverlust vor, berechnet jeweils nach den Grundsätzen des § 56 (Wesentlichkeitsgrenze-Test);\n3.der für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet nach den vereinfachten Berechnungen entsprechend § 53 Absatz 1 ermittelte effektive Steuersatz entspricht mindestens dem Mindeststeuersatz (Effektivsteuersatz-Test).\n(2) Zugelassene vereinfachte Berechnungen sind die in diesem Unterabschnitt enthaltenen alternativen Berechnungsgrundlagen betreffend den Mindeststeuer-Umsatz, den Mindeststeuer-Gewinn und der angepassten erfassten Steuern.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 8","Abschnitt 3","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 78","Überprüfung der Anspruchsberechtigung","78",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 77","Wahlrechte","77",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 76","Inhalt des Mindeststeuer-Berichts","76",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 80","Wahlrecht für vereinfachte Ausgangsgrößen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten","80",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 81","Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer","81",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 82","Steuerattribute des Übergangsjahres","82",[],false]