[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-minstg-86":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"minstg","Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fminstg\u002Fxml.zip",4143331,"§ 86","86","Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten","Zeitlich befristete Übergangsregelungen","Die folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen: 1.staatenlose Geschäftseinheiten,\n2.Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,\n3.Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.\nAbweichend von § 6 Absatz 2 Satz 1 gilt für die Anwendung von Satz 1 Nummer 1 eine transparente Einheit auch dann als staatenlose Geschäftseinheit, wenn sie keine oberste Muttergesellschaft ist.","MINSTG - Übergangsregelungen - Zeitlich befristete Übergangsregelungen - § 86 Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten\n\nDie folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen: 1.staatenlose Geschäftseinheiten,\n2.Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,\n3.Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.\nAbweichend von § 6 Absatz 2 Satz 1 gilt für die Anwendung von Satz 1 Nummer 1 eine transparente Einheit auch dann als staatenlose Geschäftseinheit, wenn sie keine oberste Muttergesellschaft ist.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 9","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 85","Besonderheiten bei bestimmten Einheiten","85",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 84","Verwendung länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmensgruppen (CbCR-Safe-Harbour)","84",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 83","Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit","83",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 87","Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour und weitere Bestimmungen","87",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 87a","Anwendung der Erwerbsmethode","87a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 87b","Anpassungen bei Inkongruenzen","87b",[],false]