[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestg","Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestg\u002Fxml.zip",1255029,"§ 10","10","Wahl der Delegierten","Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte","(1) In jedem Betrieb des Unternehmens wählen die Arbeitnehmer in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Delegierte.\n(2) Wahlberechtigt für die Wahl von Delegierten sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.\n(3) Zu Delegierten wählbar sind die in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Arbeitnehmer, die die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 8 des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllen.\n(4) Wird für einen Wahlgang nur ein Wahlvorschlag gemacht, so gelten die darin aufgeführten Arbeitnehmer in der angegebenen Reihenfolge als gewählt. § 11 Abs. 2 ist anzuwenden.","MITBESTG - Aufsichtsrat - Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte - § 10 Wahl der Delegierten\n\n(1) In jedem Betrieb des Unternehmens wählen die Arbeitnehmer in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Delegierte.\n(2) Wahlberechtigt für die Wahl von Delegierten sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.\n(3) Zu Delegierten wählbar sind die in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Arbeitnehmer, die die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 8 des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllen.\n(4) Wird für einen Wahlgang nur ein Wahlvorschlag gemacht, so gelten die darin aufgeführten Arbeitnehmer in der angegebenen Reihenfolge als gewählt. § 11 Abs. 2 ist anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,32],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 9",null,"9",{"norm_key":30,"title":27,"slug":31},"§ 8","8",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 7","Zusammensetzung des Aufsichtsrats","7",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 11","Errechnung der Zahl der Delegierten","11",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 12","Wahlvorschläge für Delegierte","12",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 13","Amtszeit der Delegierten","13",[50,56],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":27,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 21.04.2020 – 7 ABN 78\u002F19","ECLI:DE:BAG:2020:210420.B.7ABN78.19.0","2020-04-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600059977.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":62},"C-566\u002F15 – Konrad Erzberger gegen TUI AG","ECLI:EU:C:2017:562","Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Diskriminierungsverbot – Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft – Nationale Regelung, nach der allein die Arbeitnehmer der im Inland gelegenen Betriebe das aktive und passive Wahlrecht haben","2017-07-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62015CJ0566","eurlex_caselaw",false]