[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestg-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestg","Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestg\u002Fxml.zip",1255031,"§ 12","12","Wahlvorschläge für Delegierte","Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte","(1) Zur Wahl der Delegierten können die wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel oder 50 der jeweils wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer oder der leitenden Angestellten des Betriebs unterzeichnet sein.\n(2) Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie in dem Wahlgang Delegierte zu wählen sind.","MITBESTG - Aufsichtsrat - Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte - § 12 Wahlvorschläge für Delegierte\n\n(1) Zur Wahl der Delegierten können die wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel oder 50 der jeweils wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer oder der leitenden Angestellten des Betriebs unterzeichnet sein.\n(2) Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie in dem Wahlgang Delegierte zu wählen sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 11","Errechnung der Zahl der Delegierten","11",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 10","Wahl der Delegierten","10",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 9",null,"9",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 13","Amtszeit der Delegierten","13",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 14","Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten","14",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 15","Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer","15",[],false]