[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestg","Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestg\u002Fxml.zip",1255033,"§ 14","14","Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten","Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte","(1) Die Amtszeit eines Delegierten endet vor dem in § 13 bezeichneten Zeitpunkt 1.durch Niederlegung des Amtes,\n2.durch Beendigung der Beschäftigung des Delegierten in dem Betrieb, dessen Delegierter er ist,\n3.durch Verlust der Wählbarkeit.\n(2) Endet die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig oder ist er verhindert, so tritt an seine Stelle ein Ersatzdelegierter. Die Ersatzdelegierten werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Arbeitnehmern derjenigen Wahlvorschläge entnommen, denen die zu ersetzenden Delegierten angehören.","MITBESTG - Aufsichtsrat - Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte - § 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten\n\n(1) Die Amtszeit eines Delegierten endet vor dem in § 13 bezeichneten Zeitpunkt 1.durch Niederlegung des Amtes,\n2.durch Beendigung der Beschäftigung des Delegierten in dem Betrieb, dessen Delegierter er ist,\n3.durch Verlust der Wählbarkeit.\n(2) Endet die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig oder ist er verhindert, so tritt an seine Stelle ein Ersatzdelegierter. Die Ersatzdelegierten werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Arbeitnehmern derjenigen Wahlvorschläge entnommen, denen die zu ersetzenden Delegierten angehören.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 13","Amtszeit der Delegierten","13",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 12","Wahlvorschläge für Delegierte","12",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 11","Errechnung der Zahl der Delegierten","11",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 15","Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer","15",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 16","Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat","16",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 17","Ersatzmitglieder","17",[],false]