[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestg-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestg","Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestg\u002Fxml.zip",1255046,"§ 26","26","Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung","Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats","Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens, dessen Arbeitnehmer sie sind oder als dessen Arbeitnehmer sie nach § 4 oder § 5 gelten, nicht benachteiligt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.","MITBESTG - Aufsichtsrat - Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats - § 26 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung\n\nAufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens, dessen Arbeitnehmer sie sind oder als dessen Arbeitnehmer sie nach § 4 oder § 5 gelten, nicht benachteiligt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 25","Grundsatz","25",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 24","Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder","24",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 23","Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer","23",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 27","Vorsitz im Aufsichtsrat","27",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 28","Beschlußfähigkeit","28",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 29","Abstimmungen","29",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BAG, Urt. v. 21.12.2022 – 7 AZR 489\u002F21","ECLI:DE:BAG:2022:211222.U.7AZR489.21.0",null,"2022-12-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600065724.zip","rechtsprechung",false]