[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_1_2002-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_1_2002","Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_1_2002\u002Fxml.zip",1255093,"§ 32","32","Prüfung der Wahlvorschläge","Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge","(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags.\n(2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn er nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname der an erster Stelle benannten Bewerberin oder des an erster Stelle benannten Bewerbers. Er hat unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten.","MITBESTGWO_1_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge - Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge - § 32 Prüfung der Wahlvorschläge\n\n(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags.\n(2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn er nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname der an erster Stelle benannten Bewerberin oder des an erster Stelle benannten Bewerbers. Er hat unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 3","Unterabschnitt 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 31","Abstimmungsniederschrift","31",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 30","Abstimmung der leitenden Angestellten","30",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 29","Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten","29",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 33","Ungültige Wahlvorschläge","33",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 34","Nachfrist für Wahlvorschläge","34",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 35","Bekanntmachung der Wahlvorschläge","35",[],false]