[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_1_2002-65":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_1_2002","Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_1_2002\u002Fxml.zip",1255129,"§ 65","65","Wahlniederschrift","Wahlniederschrift, Benachrichtigungen","Nachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1.die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;\n2.die Zahl der gültigen Stimmen;\n3.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n4.die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge;\n5.den Wahlvorschlag, dessen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten (§ 62);\n6.für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriftena)der gewählten Delegierten,\nb)der Ersatzdelegierten\nin der Reihenfolge ihrer Benennung;\n7.besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.","MITBESTGWO_1_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahl der Delegierten - Wahlniederschrift, Benachrichtigungen - § 65 Wahlniederschrift\n\nNachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1.die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;\n2.die Zahl der gültigen Stimmen;\n3.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n4.die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge;\n5.den Wahlvorschlag, dessen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten (§ 62);\n6.für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriftena)der gewählten Delegierten,\nb)der Ersatzdelegierten\nin der Reihenfolge ihrer Benennung;\n7.besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 1","Unterabschnitt 7",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 64","Verfahren bei der Stimmabgabe","64",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 63","Voraussetzungen","63",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 62","Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang","62",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 66","Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten","66",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 67","Ausnahme","67",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 68","Delegiertenversammlung","68",[],false]