[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_2_2002-102":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_2_2002","Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_2_2002\u002Fxml.zip",1255273,"§ 102","102","Wahlausschreiben im Seebetrieb","Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer","(1) Das Wahlausschreiben nach § 39 Abs. 1 muss im Seebetrieb auch folgende Angaben enthalten: 1.dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs in Briefwahl wählen;\n2.den Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe beim Unternehmenswahlvorstand eingehen müssen.\n(2) Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens im Seebetrieb ist § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 26 Abs. 5 und § 98 Abs. 4 sind anzuwenden.","MITBESTGWO_2_2002 - Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs - Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb\n\n(1) Das Wahlausschreiben nach § 39 Abs. 1 muss im Seebetrieb auch folgende Angaben enthalten: 1.dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs in Briefwahl wählen;\n2.den Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe beim Unternehmenswahlvorstand eingehen müssen.\n(2) Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens im Seebetrieb ist § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 26 Abs. 5 und § 98 Abs. 4 sind anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 101","Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten","101",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 100","Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen","100",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 99","Abstimmung über die Art der Wahl","99",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 103","Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtratsmitglieder der Arbeitnehmer","103",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 104","Wahl der Delegierten","104",{"norm_key":46,"title":16,"slug":47},"§ 105","105",[],false]