[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_2_2002-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_2_2002","Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_2_2002\u002Fxml.zip",1255209,"§ 45","45","Öffentliche Stimmauszählung","Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags","(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt für jeden Wahlgang gesondert die auf jede Bewerberin oder jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen. § 41 Abs. 3 ist anzuwenden. Ist auf einem Stimmzettel eine Bewerberin oder ein Bewerber mehrfach angekreuzt, so zählt dies als eine Stimme.\n(3) (weggefallen)","MITBESTGWO_2_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Durchführung der Wahl - Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags - § 45 Öffentliche Stimmauszählung\n\n(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt für jeden Wahlgang gesondert die auf jede Bewerberin oder jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen. § 41 Abs. 3 ist anzuwenden. Ist auf einem Stimmzettel eine Bewerberin oder ein Bewerber mehrfach angekreuzt, so zählt dies als eine Stimme.\n(3) (weggefallen)",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 44","Stimmabgabe, Wahlvorgang","44",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 43","Verteilung der Stimmenzahlen","43",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 42","Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands","42",[38,41,45],{"norm_key":39,"title":35,"slug":40},"§ 46","46",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 47","Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber","47",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 48","Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang","48",[],false]