[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_2_2002-46":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_2_2002","Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_2_2002\u002Fxml.zip",1255210,"§ 46","46","Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands","Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags","Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1.die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;\n2.die Zahl der gültigen Stimmen;\n3.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n4.die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmen;\n5.besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.\n§ 42 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.","MITBESTGWO_2_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Durchführung der Wahl - Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags - § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands\n\nNachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1.die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;\n2.die Zahl der gültigen Stimmen;\n3.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n4.die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmen;\n5.besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.\n§ 42 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 45","Öffentliche Stimmauszählung","45",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 44","Stimmabgabe, Wahlvorgang","44",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 43","Verteilung der Stimmenzahlen","43",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 47","Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber","47",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 48","Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang","48",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 49","Voraussetzungen","49",[],false]