[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_2_2002-68":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_2_2002","Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_2_2002\u002Fxml.zip",1255236,"§ 68","68","Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang","(1) Liegt für einen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten so viele der darin aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge als gewählt, wie Delegierte in dem Wahlgang zu wählen sind.\n(2) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach Abschluss der Wahl der Delegierten fest, welche Delegierten nach Absatz 1 als gewählt gelten.","MITBESTGWO_2_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahl der Delegierten - Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang - § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang\n\n(1) Liegt für einen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten so viele der darin aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge als gewählt, wie Delegierte in dem Wahlgang zu wählen sind.\n(2) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach Abschluss der Wahl der Delegierten fest, welche Delegierten nach Absatz 1 als gewählt gelten.",{"teil":20,"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 1","Unterabschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 67","Ermittlung der Gewählten","67",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 66","Öffentliche Stimmauszählung","66",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 65","Stimmabgabe, Wahlvorgang","65",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 69","Voraussetzungen","69",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 70","Verfahren bei der Stimmabgabe","70",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 71","Wahlniederschrift","71",[],false]