[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_3_2002-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_3_2002","Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_3_2002\u002Fxml.zip",1255310,"§ 21","21","Öffentliche Stimmauszählung","Abstimmung über die Art der Wahl","(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt fest, wie viele Stimmen für und wie viele Stimmen gegen den Antrag abgegeben worden sind.\n(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. Befindet sich ein Wahlumschlag mit mehreren gekennzeichneten Stimmzetteln in der Wahlurne, werden die Stimmzettel einfach gezählt, wenn sie vollständig übereinstimmen, andernfalls sind sie ungültig.\n(4) (weggefallen)","MITBESTGWO_3_2002 - Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Abstimmung über die Art der Wahl - § 21 Öffentliche Stimmauszählung\n\n(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt fest, wie viele Stimmen für und wie viele Stimmen gegen den Antrag abgegeben worden sind.\n(3) Bei der Auszählung ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. Befindet sich ein Wahlumschlag mit mehreren gekennzeichneten Stimmzetteln in der Wahlurne, werden die Stimmzettel einfach gezählt, wenn sie vollständig übereinstimmen, andernfalls sind sie ungültig.\n(4) (weggefallen)",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 20","Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe","20",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 19","Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe","19",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Abstimmungsvorgang","17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 22","Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands","22",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 23","Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands","23",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 24","Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses","24",[],false]