[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mitbestgwo_3_2002-92":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mitbestgwo_3_2002","Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-05-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmitbestgwo_3_2002\u002Fxml.zip",1255389,"§ 92","92","Abberufungsausschreiben, Wählerliste","Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer","(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten Zeitpunkt stattfinden.\n(2) Das Abberufungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten: 1.den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt;\n2.den Inhalt des Antrags;\n3.die Bezeichnung der antragstellenden Person;\n4.die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Antrag unterzeichnet haben;\n5.dass an der Abstimmung nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnehmen können, die in der Wählerliste eingetragen sind;\n6.dass der Beschluss über die Abberufung einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf;\n7.den Tag oder die Tage der Stimmabgabe.\nFür die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens sind § 15 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sowie § 26 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.\n(3) In jedem Betrieb wird für die Abberufung unverzüglich eine Liste der Abstimmungsberechtigten des Betriebs (Wählerliste) aufgestellt. Die §§ 8, 9, 11 und 12 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 eine Trennung der Wählerliste nicht erforderlich ist.","MITBESTGWO_3_2002 - Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer - § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste\n\n(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten Zeitpunkt stattfinden.\n(2) Das Abberufungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten: 1.den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt;\n2.den Inhalt des Antrags;\n3.die Bezeichnung der antragstellenden Person;\n4.die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Antrag unterzeichnet haben;\n5.dass an der Abstimmung nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnehmen können, die in der Wählerliste eingetragen sind;\n6.dass der Beschluss über die Abberufung einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf;\n7.den Tag oder die Tage der Stimmabgabe.\nFür die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens sind § 15 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sowie § 26 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.\n(3) In jedem Betrieb wird für die Abberufung unverzüglich eine Liste der Abstimmungsberechtigten des Betriebs (Wählerliste) aufgestellt. Die §§ 8, 9, 11 und 12 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 eine Trennung der Wählerliste nicht erforderlich ist.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 91","Anzuwendende Vorschriften","91",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 90","Prüfung des Antrags auf Abberufung","90",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 89","Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer","89",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 93","Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten","93",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 94","Delegiertenliste","94",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 95","Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten","95",[],false]