[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mntdbwvvdv-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mntdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-07-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmntdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143381,"§ 30","30","Einführungslehrgang","Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung","(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn und mit den Grundzügen der einzelnen Lehrgebiete vertraut gemacht.\n(2) Den Anwärterinnen und Anwärtern sollen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der praktischen Ausbildung nötigen Grundkenntnisse vermittelt werden.","MNTDBWVVDV - Ausbildung - Fachtheoretische Ausbildung - Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung - § 30 Einführungslehrgang\n\n(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn und mit den Grundzügen der einzelnen Lehrgebiete vertraut gemacht.\n(2) Den Anwärterinnen und Anwärtern sollen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der praktischen Ausbildung nötigen Grundkenntnisse vermittelt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 29","Ort der Durchführung","29",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 28","Lehrgebiete","28",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 27","Ausbildungsplan","27",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 31","Abschlusslehrgang","31",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 32","Klausuren und Leistungstests","32",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 33","Durchführung der Klausuren und der Leistungstests","33",[],false]