[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mntdbwvvdv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mntdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-07-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmntdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143355,"§ 4","4","Bestandteile des Vorbereitungsdienstes","Allgemeine Vorschriften","(1) Der Vorbereitungsdienst besteht nach § 15 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.\n(2) Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den Ausbildungsabschnitten Einführungslehrgang und Abschlusslehrgang.\n(3) Die berufspraktische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten: 1.Einführungspraktikum,\n2.praktische Ausbildung,\n3.praxisbezogene Lehrveranstaltungen und\n4.berufspraktische Fremdsprachenausbildung.\nIn der praktischen Ausbildung durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter mehrere Ausbildungsstationen.\n(4) Die Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf.","MNTDBWVVDV - Allgemeine Vorschriften - § 4 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes\n\n(1) Der Vorbereitungsdienst besteht nach § 15 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.\n(2) Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den Ausbildungsabschnitten Einführungslehrgang und Abschlusslehrgang.\n(3) Die berufspraktische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten: 1.Einführungspraktikum,\n2.praktische Ausbildung,\n3.praxisbezogene Lehrveranstaltungen und\n4.berufspraktische Fremdsprachenausbildung.\nIn der praktischen Ausbildung durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter mehrere Ausbildungsstationen.\n(4) Die Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf.",{"teil":21},"Teil 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Dauer des Vorbereitungsdienstes","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Ziel des Vorbereitungsdienstes","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Vorbereitungsdienst","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Bewertung im Vorbereitungsdienst","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Nachteilsausgleich","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Erholungsurlaub","7",[],false]