[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mntdbwvvdv-60":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mntdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-07-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmntdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143411,"§ 60","60","Zweck der Laufbahnprüfung","Allgemeines und Organisatorisches","In der Laufbahnprüfung sollen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie das erforderliche Wissen und Fachkönnen erworben haben und dass sie fähig sind, die Dienstgeschäfte ihrer Laufbahn ordnungsgemäß wahrzunehmen. Die Laufbahnprüfung ist an den Lehrinhalten der Ausbildungsabschnitte auszurichten.","MNTDBWVVDV - Prüfungen - Laufbahnprüfung - Allgemeines und Organisatorisches - § 60 Zweck der Laufbahnprüfung\n\nIn der Laufbahnprüfung sollen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie das erforderliche Wissen und Fachkönnen erworben haben und dass sie fähig sind, die Dienstgeschäfte ihrer Laufbahn ordnungsgemäß wahrzunehmen. Die Laufbahnprüfung ist an den Lehrinhalten der Ausbildungsabschnitte auszurichten.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 59","Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung","59",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 58","Wiederholung der Zwischenprüfung","58",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 57","Bestehen der Zwischenprüfung","57",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 61","Zulassung zur Laufbahnprüfung","61",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 62","Bestandteile der Laufbahnprüfung","62",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 63","Prüfungsamt","63",[],false]