[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mpverfv-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mpverfv","Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-01-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmpverfv\u002Fxml.zip",1256452,"§ 11","11","Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung","Organisation und Vorbereitung der Prüfungsleistungen","(1) Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Darin ist anzugeben, für welches Handwerk oder für welches handwerksähnliche Gewerbe die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen 1.der Nachweis, der die Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses nach § 2 begründet, und\n2.die für die Zulassung nach § 49 Absatz 1 bis 4 oder § 51a Absatz 5 der Handwerksordnung erforderlichen Zeugnisse, Nachweise und Bescheide.\n(2) Die Zulassung zur Meisterprüfung obliegt dem Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses. Soweit er die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben hält, entscheidet nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Meisterprüfungsausschuss.\n(3) Werden unrichtige Unterlagen beim Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vorgelegt, ist § 8 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.\n(4) Bei der Anmeldung zu einem Teil der Meisterprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 hat der Prüfling vorzulegen 1.den Nachweis nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1,\n2.den Bescheid über die Zulassung zur Meisterprüfung und\n3.die Eigenerklärung, ob und bei welchen anderen Meisterprüfungsausschüssen sich der Prüfling bereits zu dem Teil der Meisterprüfung angemeldet hat.","MPVERFV - Organisation und Vorbereitung der Prüfungsleistungen - § 11 Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung\n\n(1) Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Darin ist anzugeben, für welches Handwerk oder für welches handwerksähnliche Gewerbe die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen 1.der Nachweis, der die Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses nach § 2 begründet, und\n2.die für die Zulassung nach § 49 Absatz 1 bis 4 oder § 51a Absatz 5 der Handwerksordnung erforderlichen Zeugnisse, Nachweise und Bescheide.\n(2) Die Zulassung zur Meisterprüfung obliegt dem Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses. Soweit er die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben hält, entscheidet nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Meisterprüfungsausschuss.\n(3) Werden unrichtige Unterlagen beim Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vorgelegt, ist § 8 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.\n(4) Bei der Anmeldung zu einem Teil der Meisterprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 hat der Prüfling vorzulegen 1.den Nachweis nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1,\n2.den Bescheid über die Zulassung zur Meisterprüfung und\n3.die Eigenerklärung, ob und bei welchen anderen Meisterprüfungsausschüssen sich der Prüfling bereits zu dem Teil der Meisterprüfung angemeldet hat.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Organisation der Meisterprüfung","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Befreiungen","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Einladung zur Prüfung","14",[],false]