[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtaprv-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-09-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtaprv\u002Fxml.zip",1256581,"§ 26","26","Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung","Allgemeines und Organisatorisches","Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet:\nBerechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können","MTAPRV - Staatliche Prüfung - Allgemeines und Organisatorisches - § 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung\n\nDie in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet:\nBerechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 25","Vornoten","25",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 24","Niederschrift","24",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 23","Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch","23",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 27","Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik","27",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 28","Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie","28",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 29","Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik","29",[],false]