[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtaprv-98":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-09-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtaprv\u002Fxml.zip",1256653,"§ 98","98","Aktualität von Nachweisen","Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat","Die Nachweise nach den §§ 96 und 97 dürfen von der zuständigen Behörde der Beurteilung nur zugrunde gelegt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Zeitpunkt, zu dem die Nachweise ausgestellt worden sind, höchstens drei Kalendermonate zurückliegt.","MTAPRV - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen - Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat - § 98 Aktualität von Nachweisen\n\nDie Nachweise nach den §§ 96 und 97 dürfen von der zuständigen Behörde der Beurteilung nur zugrunde gelegt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Zeitpunkt, zu dem die Nachweise ausgestellt worden sind, höchstens drei Kalendermonate zurückliegt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 97","Nachweise der gesundheitlichen Eignung","97",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 96","Nachweise der Zuverlässigkeit","96",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 95","Bescheinigung","95",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 99","Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen","99",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 99a","Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs","99a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 99b","Erforderliche Unterlagen","99b",[],false]