[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdbwvvdv-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143509,"§ 48","48","Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung","Berufspraktische Ausbildung","(1) Nach Beendigung der berufspraktischen Ausbildung stellt die Ausbildungsleitung jeder Anwärterin und jedem Anwärter in schriftlicher oder elektronischer Form ein Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung aus.\n(2) In dem Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung werden aufgeführt: 1.die Rangpunkte für jeden bewerteten Ausbildungsabschnitt der berufspraktischen Ausbildung und\n2.die Rangpunktzahl der berufspraktischen Ausbildung.","MTDBWVVDV - Ausbildung - Berufspraktische Ausbildung - § 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung\n\n(1) Nach Beendigung der berufspraktischen Ausbildung stellt die Ausbildungsleitung jeder Anwärterin und jedem Anwärter in schriftlicher oder elektronischer Form ein Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung aus.\n(2) In dem Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung werden aufgeführt: 1.die Rangpunkte für jeden bewerteten Ausbildungsabschnitt der berufspraktischen Ausbildung und\n2.die Rangpunktzahl der berufspraktischen Ausbildung.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 47","Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung","47",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 46","Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung","46",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 45","Inhalte der berufspraktischen Ausbildung","45",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 49","Zweck der Laufbahnprüfung","49",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 50","Zulassung zur Laufbahnprüfung","50",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 51","Teile der Laufbahnprüfung","51",[],false]