[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdbwvvdv-49":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143510,"§ 49","49","Zweck der Laufbahnprüfung","Allgemeines und Organisatorisches","In der Laufbahnprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, 1.dass sie das erforderliche Wissen und fachliche Können erworben haben und\n2.dass sie fähig sind, die Dienstgeschäfte ihrer Laufbahn ordnungsgemäß wahrzunehmen.\nDie Laufbahnprüfung ist an den Lehrinhalten der Ausbildungsabschnitte auszurichten.","MTDBWVVDV - Laufbahnprüfung - Allgemeines und Organisatorisches - § 49 Zweck der Laufbahnprüfung\n\nIn der Laufbahnprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, 1.dass sie das erforderliche Wissen und fachliche Können erworben haben und\n2.dass sie fähig sind, die Dienstgeschäfte ihrer Laufbahn ordnungsgemäß wahrzunehmen.\nDie Laufbahnprüfung ist an den Lehrinhalten der Ausbildungsabschnitte auszurichten.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 48","Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung","48",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 47","Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung","47",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 46","Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung","46",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 50","Zulassung zur Laufbahnprüfung","50",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 51","Teile der Laufbahnprüfung","51",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52","Prüfungsamt","52",[],false]