[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdbwvvdv-60":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdbwvvdv\u002Fxml.zip",4143521,"§ 60","60","Klausuren der schriftlichen Prüfung","Schriftliche Prüfung","(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Klausur in den folgenden Lehrgebieten: 1.„Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,\n2.„Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik und der Projektarbeit“,\n3.„Allgemeine mathematische und technische Grundlagen“ sowie\n4.„Fachtechnische Grundlagen einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“.\n(2) Die Bearbeitungszeit für jede Klausur beträgt 180 Minuten.\n(3) Die Aufgaben für die Klausuren werden vom Prüfungsamt bestimmt. In jeder Klausur dürfen nur Aufgaben aus einem Lehrgebiet gestellt werden.\n(4) Das Bildungszentrum der Bundeswehr und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr legen dem Prüfungsamt rechtzeitig eine ausreichende Zahl an Vorschlägen für Aufgaben mit Lösungsskizzen für jedes Lehrgebiet vor. Die Vorschläge unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die ausgewählten Aufgaben sind bis zum Beginn der jeweiligen Klausur unter Verschluss zu halten.\n(5) Die Klausuren werden anstelle des Namens der Anwärterin oder des Anwärters mit einer Kennziffer versehen. Das Prüfungsamt erstellt eine Übersicht mit der Zuordnung der Kennziffern und Namen, die den Prüfenden erst nach der endgültigen Bewertung der Klausuren bekannt gegeben werden darf.","MTDBWVVDV - Laufbahnprüfung - Schriftliche Prüfung - § 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung\n\n(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Klausur in den folgenden Lehrgebieten: 1.„Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,\n2.„Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik und der Projektarbeit“,\n3.„Allgemeine mathematische und technische Grundlagen“ sowie\n4.„Fachtechnische Grundlagen einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“.\n(2) Die Bearbeitungszeit für jede Klausur beträgt 180 Minuten.\n(3) Die Aufgaben für die Klausuren werden vom Prüfungsamt bestimmt. In jeder Klausur dürfen nur Aufgaben aus einem Lehrgebiet gestellt werden.\n(4) Das Bildungszentrum der Bundeswehr und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr legen dem Prüfungsamt rechtzeitig eine ausreichende Zahl an Vorschlägen für Aufgaben mit Lösungsskizzen für jedes Lehrgebiet vor. Die Vorschläge unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die ausgewählten Aufgaben sind bis zum Beginn der jeweiligen Klausur unter Verschluss zu halten.\n(5) Die Klausuren werden anstelle des Namens der Anwärterin oder des Anwärters mit einer Kennziffer versehen. Das Prüfungsamt erstellt eine Übersicht mit der Zuordnung der Kennziffern und Namen, die den Prüfenden erst nach der endgültigen Bewertung der Klausuren bekannt gegeben werden darf.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 59","Zweck der schriftlichen Prüfung","59",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 58","Ort und Termin der Laufbahnprüfung","58",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 57","Protokoll über die Laufbahnprüfung","57",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 61","Durchführung der Klausuren","61",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 62","Protokolle über die schriftliche Prüfung","62",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 63","Bewertung der Klausuren","63",[],false]