[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdfmeloaufklvdv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdfmeloaufklvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-01-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdfmeloaufklvdv\u002Fxml.zip",9759873,"§ 14","14","Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens","Auswahlverfahren und Einstellung","(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden: 1.Präsentation,\n2.halbstrukturiertes Interview,\n3.Gruppenaufgaben,\n4.Gruppendiskussion und\n5.Referat.\n(2) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel eineinhalb Arbeitstage.\n(3) Am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens darf ein Mitglied des Personalrats teilnehmen. Sofern schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder gleichgestellte behinderte Bewerberinnen und Bewerbern teilnehmen, darf auch die Schwerbehindertenvertretung am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens und den Beratungen teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn die schwerbehinderten oder diesen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnen.","MTDFMELOAUFKLVDV - Auswahlverfahren und Einstellung - § 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens\n\n(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden: 1.Präsentation,\n2.halbstrukturiertes Interview,\n3.Gruppenaufgaben,\n4.Gruppendiskussion und\n5.Referat.\n(2) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel eineinhalb Arbeitstage.\n(3) Am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens darf ein Mitglied des Personalrats teilnehmen. Sofern schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder gleichgestellte behinderte Bewerberinnen und Bewerbern teilnehmen, darf auch die Schwerbehindertenvertretung am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens und den Beratungen teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn die schwerbehinderten oder diesen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Bestandteile des Auswahlverfahrens","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Bewertung der Eignungsmerkmale","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Gesamtergebnis; Rangfolge","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Einstellung in den Vorbereitungsdienst","17",[],false]