[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdfmeloaufklvdv-43":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdfmeloaufklvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-01-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdfmeloaufklvdv\u002Fxml.zip",9759902,"§ 43","43","Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung","Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung","(1) Nach Beendigung der gesamten fachtheoretischen Ausbildung stellt die oder der Ausbildungsbeauftragte ein zusammenfassendes Zeugnis über die Ergebnisse der einzelnen Leistungsnachweise aus.\n(2) Die oder der Ausbildungsbeauftragte führt die Ergebnisse der Leistungsnachweise mit Angabe der Rangpunkte zusammen und ermittelt die Durchschnittsrangpunktzahl nach § 66.\n(3) Bei der Ermittlung der Durchschnittsrangpunktzahl werden die Klausuren vierfach und die Leistungstests jeweils einfach gewertet.\n(4) Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine Ausfertigung des Zeugnisses.","MTDFMELOAUFKLVDV - Leistungsnachweise und Bewertungen - Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung - § 43 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung\n\n(1) Nach Beendigung der gesamten fachtheoretischen Ausbildung stellt die oder der Ausbildungsbeauftragte ein zusammenfassendes Zeugnis über die Ergebnisse der einzelnen Leistungsnachweise aus.\n(2) Die oder der Ausbildungsbeauftragte führt die Ergebnisse der Leistungsnachweise mit Angabe der Rangpunkte zusammen und ermittelt die Durchschnittsrangpunktzahl nach § 66.\n(3) Bei der Ermittlung der Durchschnittsrangpunktzahl werden die Klausuren vierfach und die Leistungstests jeweils einfach gewertet.\n(4) Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine Ausfertigung des Zeugnisses.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 42","Zeugnis je Lehrgang","42",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 41","Nachholung von Klausuren und Leistungstests","41",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 40","Durchführung der Klausuren und Leistungstests","40",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 44","Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße","44",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 45","Sprachprüfung","45",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 46","Bewertungen während der praktischen Ausbildung","46",[],false]