[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mtdfmeloaufklvdv-52":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mtdfmeloaufklvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-01-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmtdfmeloaufklvdv\u002Fxml.zip",9759911,"§ 52","52","Einrichtung von Prüfungskommissionen","Laufbahnprüfung","(1) Das Prüfungsamt richtet für jeden Teil der Laufbahnprüfung mindestens eine Prüfungskommission ein.\n(2) Die Prüfungstätigkeit erfolgt im besonderen dienstlichen Interesse und ist eine herausgehobene Tätigkeit.\n(3) Werden für einen Teil der Laufbahnprüfung mehrere Prüfungskommissionen eingerichtet, kann das Prüfungsamt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder gehobenen Verwaltungsdienstes mit der Leitung dieses Teils der Prüfung beauftragen.","MTDFMELOAUFKLVDV - Laufbahnprüfung - § 52 Einrichtung von Prüfungskommissionen\n\n(1) Das Prüfungsamt richtet für jeden Teil der Laufbahnprüfung mindestens eine Prüfungskommission ein.\n(2) Die Prüfungstätigkeit erfolgt im besonderen dienstlichen Interesse und ist eine herausgehobene Tätigkeit.\n(3) Werden für einen Teil der Laufbahnprüfung mehrere Prüfungskommissionen eingerichtet, kann das Prüfungsamt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder gehobenen Verwaltungsdienstes mit der Leitung dieses Teils der Prüfung beauftragen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 51","Prüfungsamt","51",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 50","Bestandteile","50",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 49","Zulassung","49",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 53","Mitglieder der Prüfungskommissionen","53",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 54","Entscheidungen der Prüfungskommission","54",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 55","Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung","55",[],false]