[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mwdvdv-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mwdvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-08-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmwdvdv\u002Fxml.zip",1257143,"§ 20","20","Praktische Abschlussprüfung","Laufbahnprüfung","(1) Die praktische Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen mit praktischen Aufgaben aus den folgenden Gebieten: 1.Wetterfachdienst,\n2.Datendienst und Betriebsdienst sowie\n3.Informationstechnik.\n(2) Das Prüfungsamt gibt für jeden Teil der praktischen Abschlussprüfung die Bearbeitungszeit an. Sie soll für alle drei Teile insgesamt zwischen vier und sechs Zeitstunden liegen.\n(3) § 19 Absatz 3, 4 Satz 2 und 3 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.\n(4) Aus den Bewertungen der drei Teile der praktischen Abschlussprüfung wird eine Durchschnittsrangpunktzahl errechnet.","MWDVDV - Laufbahnprüfung - § 20 Praktische Abschlussprüfung\n\n(1) Die praktische Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen mit praktischen Aufgaben aus den folgenden Gebieten: 1.Wetterfachdienst,\n2.Datendienst und Betriebsdienst sowie\n3.Informationstechnik.\n(2) Das Prüfungsamt gibt für jeden Teil der praktischen Abschlussprüfung die Bearbeitungszeit an. Sie soll für alle drei Teile insgesamt zwischen vier und sechs Zeitstunden liegen.\n(3) § 19 Absatz 3, 4 Satz 2 und 3 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.\n(4) Aus den Bewertungen der drei Teile der praktischen Abschlussprüfung wird eine Durchschnittsrangpunktzahl errechnet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Schriftliche Abschlussprüfung","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Prüfungskommission, Prüfende","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Prüfungsamt","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Mündliche Abschlussprüfung","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Fernbleiben, Rücktritt","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Täuschung, Ordnungsverstoß","23",[],false]