[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-mzg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"mzg","Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmzg\u002Fxml.zip",9729388,"§ 3","3","Erhebungseinheiten",null,"(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen.\n(2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren Wohnungen werden in jeder ausgewählten Wohnung einem Haushalt zugeordnet.","MZG - § 3 Erhebungseinheiten\n\n(1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen.\n(2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren Wohnungen werden in jeder ausgewählten Wohnung einem Haushalt zugeordnet.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Zweck der Erhebung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Art und Gegenstand der Erhebung","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Periodizität, Berichtswoche","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Kernprogramm der Erhebungsmerkmale","6",[],false]