[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-natpmschweizv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"natpmschweizv","Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem\nLandschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark \"Märkische\nSchweiz\"","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnatpmschweizv\u002Fxml.zip",1257410,"§ 4","4","Schutzzonen",null,"(1) Das Gebiet des Naturparkes ist in zwei Schutzzonen gegliedert, die Schutzzone II (Entwicklungs- und Pflegezone) und die Schutzzone III (Erholungszone).\nDie Schutzzone I (Kernzone) ist nicht ausgewiesen.\n(2) Die Flächen der Schutzzone werden als Naturschutzgebiete von zentraler Bedeutung ausgewiesen.\nNachfolgende Gebiete gehören zur Schutzzone II:1.Naturschutzgebiet \"Stobbertal\"Der Ausgangspunkt ist die Stobberbrücke an der \"Güntherquelle\" am Ortsausgang von Buckow.\nDem Fahrweg in Richtung Pritzhagener Mühle folgend, hinter derselben nach links der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze des Kinderheimes folgend zur Fahrstraße von Haus Tornow nach Pritzhagen, dieser Richtung N nach Pritzhagen bis zur Waldgrenze, dieser Richtung E bis zum Anfang der Höllenkehle einschließlich der aufgelassenen Kiesgrube folgend, nach S der westlichen Ortslage von Julianenhof und der Waldgrenze unter Einschluß des Offenhanges bis zum Fahrweg, der von Reichenberg kommt, diesen in Richtung S bis zum Fahrweg zwischen Eichendorfer Mühle und Lappnower Mühle, diesen in N-E-Richtung bis zur Stobberbrücke an der Lappnower Mühle.\nVon hier bildet das linksseitige Ufer des Stobber die Grenze flußabwärts bis zum Beginn der Karlsdorfer-Teichanlagen.\nVon hier bildet die stobberseitige Grenze der Teichanlagen die Grenze bis zur Fernverkehrsstraße F 167.\nDie F 167 in Richtung S bis zu dem nach S abgehenden Fahrweg nach Hermersdorf.Von diesem nach 200 m den rechten abbiegenden Waldweg folgend, entlang der N-Grenze der Unterabteilung 2736b(hoch)1, der N-W-Grenze der Unterabteilung 2738a(hoch)1 und a(hoch)2 sowie der N-Grenze der Unterabteilungen 2734a(hoch)4 und a(hoch)5, 2739a(hoch)4, 2740(hoch)2 und a(hoch)1 zur Straße zwischen Hermersdorf und der Lappnower Mühle führt.Auf der Fahrstraße nach Hermersdorf in Richtung S.\nVon dieser nach SW den Waldweg entlang den N-W-Grenzen der Unterabteilungen 2801b(hoch)5, b(hoch)4, b(hoch)2, 3536a(hoch)2 und a(hoch)1 und der N-Grenze der Unterabteilung 3532a(hoch)4 und a(hoch)1 bis zur NW-Ecke der Ackerfläche \"Dünne Wiese\", dem Waldrand nach S. und dann nach SE folgend.Entlang der N-Grenzen der Unterabteilungen 3525a(hoch)5, a(hoch)4 bis zur Brücke über den Hohen Graben.\nVon dieser den Fahrweg Richtung Eichendorfer Mühle.Von diesem den Waldweg nach W (nach links) abbiegend, der zwischen den Abteilungen 3520 und 3521 auf den Weg zwischen Münchehofe und der Eichendorfer Mühle mündet.\nAuf diesem nach N (rechts) abbiegend bis zum Fahrweg zwischen der Alten Mühle und der Eichendorfer Mühle, diesem nach SW bis zur Alten Mühle folgend.Von hier den Fahrweg Richtung Pritzhagener Mühle, von diesem in den Waldweg Richtung Buckow am kleinen Barschpfuhl und Postluch vorbei bis zur Scheune von Elsholz.\nVon hier den Fahrweg Richtung Stobber bis Hangkante der Talabsenkung dem westlichen Rand des Flurstückes 2\u002F193 folgend, das zum Naturschutzgebiet gehört.\nVon hier der Hangkante bis zum Ufer des Stobbers so folgend, daß die Flurstücke 2\u002F192, 2\u002F191 und 2\u002F181 im Naturschutzgebiet liegen.\nVon hier verläuft die Grenze des Naturschutzgebietes entlang der rechten Uferlinie des Stobbers an den Grenzen der Flurstücke 2\u002F177, 2\u002F178 und 2\u002F179 bis zum Ausgangspunkt dieser Beschreibung.\n2.Naturschutzgebiet \"Klobichsee\"a)Ostgrenzevom Ausgangspunkt Alte Mühle dem Fahrweg folgend Richtung Münchehofe bis Südwestkante Waldrand.\nWanderweg in südwestliche Richtung bis Feldweg folgend bis zur Zaungrenze Kinderferienlager am Ortseingang Münchehofe.\nDer verlängerten Zaungrenze in Richtung Südwest folgend bis zum Seeufer Großer Klobichsee.\nUferlinie folgend südwärts bis zur Waldkante südlich der 1.\nBadestelle.\nVon dort der Fahrweg Richtung West bis Weggabelung.\nFahrweg Richtung Südwest bis Anschluß an Verbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe.\nb)SüdgrenzeVerbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe Richtung Dahmsdorf.\nAbzweig Richtung Waldsieversdorf in westliche Richtung bis Weggabelung hinter Einzelgehöft.\nWanderweg in nördliche Richtung bis Weggabelung unterhalb der Köterberge.\nc)Süd-WestgrenzeWanderweg folgend in nordwestliche Richtung bis zur Weggabelung zwischen den Abteilungen 6112 und 6113.\nWanderweg in nördlicher Richtung bis zur alten Berliner Straße.\nd)Nord-WestgrenzeAlte Berliner Straße in nordöstlicher Richtung folgend bis Alte Mühle.\n3.Naturschutzgebiet \"Ruhlsdorfer Bruch\"a)WestgrenzeAusgangspunkt ist die Brücke neben der damaligen Hohensteiner Mühle nordöstlich des Hauses.\nVon dort in nördlicher Richtung der Fahrweg nach Hohenstein bis Nordosteckpunkt Flurstück 15\u002F28.\nb)NordgrenzeNordseite Flurstück 15\u002F28 folgend bis Feldweg zu Verbindungsstraße Hohenstein - Ruhlsdorf.\nFeldweg folgend in südlicher Richtung bis Böschungsoberkante folgend in östlicher Richtung bis Feldweg nördlich Ruhlsdorfer See.\nVon dort Uferlinie Ruhlsdorfer See folgend bis Nordspitze Ruhlsdorfer See.\nEntlang Böschungsoberkante bis zum Schnittpunkt mit Weg Verbindungsstraße Ruhlsdorf - Bollersdorf zum Ruhlsdorfer Bruch.\nWeiter in östlicher Richtung entlang Waldkante bis zu deren Ostende.\nWeiter entlang Hangoberkante bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Ruhlsdorf und Bollersdorf.\nc)OstgrenzeGemarkungsgrenze Ruhlsdorf südlich folgend bis Gemarkungsschnittpunkt Hasenholz - Bollersdorf - Ruhlsdorf.\nd)SüdgrenzeGemarkungsgrenze Hasenholz - Ruhlsdorf folgend bis zum Feldweg von Hasenholz zum Ruhlsdorfer Bruch.\nDem Feldweg folgend bis Feldhecke westlich des Feldweges.\nEntlang der Feldhecke in Richtung West bis zur Oberkante der Böschung am Ruhlsdorfer Bruch.Der südlichen Böschungsoberkante folgend bis zum Verbindungsweg zwischen Garzin und Hohenstein.\nDiesem Verbindungsweg in südlicher Richtung folgend bis zur Verlängerung des südlich vom Mühlenberg gelegenen Grabens.Entlang des Grabens südlich des Mühlenberges bis zum nördlichen Ortsrand Garzin.\ne)WestgrenzeIn Fließrichtung des Grabens bis zur Einmündung in den Haussee.\nVon dort in nordöstliche Richtung dem Entwässerungsgraben des Ruhlsdorfer Bruchs folgend bis zum Ausgangspunkt Brücke an der Hohensteiner Mühle.\n4.Naturschutzgebiet \"Gummitz und Großer Schlagenthinsee\"a)Ostgrenzeder Dahmsdorfer Weg von der Eisenbahnlinie beginnend nach S (0,54 km) bis zum nördlichen Feldrand am Bruch; der Feldrand bis zur Landstraße (0,28 km); der Uferstreifen des Großen Schlagenthinsees bis zur Koppel (0,3 km); der Koppelzaun bis zum Fahrweg (0,12 km);\nb)Südgrenzeder Fahrweg in Richtung SW über den Diebsgraben am Waldrand (nordwestliche Grenze der Unterabteilung 3109a(hoch)4, nördliche Grenze Unterabteilung 3110a(hoch)1 und a(hoch)3, bis zur Mausbrücke am Torfstich (1,5 km); der südliche Rand des Torfstichs und die südliche Kante des Gumnitzbruchs (1,2 km);\nOrientierungspunkt\t0810-134\tHochwert\t5819-44\nRechtswert\t5437-76\nder Fahrweg Richtung W (1,35 km)(südliche Grenze oder Abteilungen 3164a(hoch)2, 3165a(hoch)1, a(hoch)2, 3113)\nOrientierungspunkt\t0810-134\tHochwert\t5819-36\nRechtswert\t5436-54\nc)Westgrenzeder Fahrweg Richtung N (0,4 km)\nOrientierungspunkt\t0810-134\tHochwert\t5819-77\nRechtswert\t5436-53\nd)Nord-Westgrenzeder Fahrweg Richtung E entlang der nördlichen Grenze der Gumnitzwiesen bis zum östlichen Waldrand der Kiefernforsten (1,7 km); der Waldrand Richtung N (östliche Grenze der Abteilung 3111) bis zum Fahrweg Hoppegarten - Schlagenthin (1,0 km); der Fahrweg nach Schlagenthin (0,6 km) bis zur Ahornallee; die Ahornallee Richtung S (0,3 km) bis zur Südgrenze des einzelnen Grundstücks;\nOrientierungspunkt\t0810-134\tHochwert\t5820-91\nRechtswert\t5438-25\ndie südliche Grenze der Ortslage Schlagenthin (S-Grenze der Flurstücken 118 (Weg), 122, S-E-Grenze 128, W-N-Grenze 143 der Flur 22 der Gemarkung Müncheberg) bis zur nördlichen Kante des Großen Schlagenthinsees (0,75 km);die Nord-Kante des Großen Schlagenthinsees Richtung E bis zum letzten Grundstück gegenüber der Dahmsdorfer Straße (N-Grenze des Flurstücks 174\u002F4 bis Anfang Flurstück 174\u002F1 der Flur 22 der Gemarkung Müncheberg) (0,9 km); die Grundstücksgrenze über die Eberswalder Straße zur rechten Fahrbahnseite der Straße nach Dahmsdorf; die westliche Grenze des Bruchs des Kleinen Schlagenthinsees bis zur Eisenbahnlinie (0,8 km); die rechte Seite der Bahnlinie Richtung E bis zum Ausgangspunkt (0,35 km).\n5.Naturschutzgebiet \"Gartzsee\"a)NordgrenzeAusgangspunkt ist Schnittpunkt zwischen Verbindungsstraße Waldsieversdorf - Buckow.\nVon dort Wanderweg in Richtung bis Nordostgrenze Flurstück 80.\nb)OstgrenzeOstgrenze Flurstück 80 entlang Waldweg in östliche Richtung bis Weggabelung.\nVon dort in südlicher Richtung bis Weggabelung.\nc)SüdgrenzeWeggabelung bis Verbindungsstraße Waldsieversdorf- Buckow.\ndWestgrenzeVerbindungsstraße Waldsieversdorf - Buckow bis zum Ausgangspunkt.\n6.Naturschutzgebiet \"Tiergarten\"a)OstgrenzeAusgangspunkt ist die Schnittstelle zwischen Eberswalder Chaussee und gepflastertem Fahrweg nördlich Tiergarten.\nVon dort entlang Eberswalder Chaussee Richtung Waldsieversdorf bis nördliche Waldkante Kiefernforst südwestlich der Chaussee.\nWeiter entlang Kiefernforst bis südseitige Uferkante Stobber.\nb)SüdgrenzeUferkante Stobber entlang bis Stobberbrücke.\nEntlang Hecke in nordwestlicher Richtung bis Waldkante.\nWaldkante folgend in westliche Richtung bis Fahrweg entlang des nordwestlichen Randes Rotes Luch.\nc)Nord-WestgrenzeFahrweg an nordwestlichen Rand Rotes Luch bis Ausgangspunkt Eberswalder Chaussee.\n(3) Die Schutzzone III wird als Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung ausgewiesen.\nDie Schutzzone III umfaßt die nicht in Abs. 2 genannten Flächen des Naturparkes.\n(4) Die Grenzen der Schutzzonen sind in den in § 2 Abs. 3 genannten Karten eingetragen.","NATPMSCHWEIZV - § 4 Schutzzonen [1\u002F3]\n\n(1) Das Gebiet des Naturparkes ist in zwei Schutzzonen gegliedert, die Schutzzone II (Entwicklungs- und Pflegezone) und die Schutzzone III (Erholungszone).\nDie Schutzzone I (Kernzone) ist nicht ausgewiesen.\n(2) Die Flächen der Schutzzone werden als Naturschutzgebiete von zentraler Bedeutung ausgewiesen.\nNachfolgende Gebiete gehören zur Schutzzone II:1.Naturschutzgebiet \"Stobbertal\"Der Ausgangspunkt ist die Stobberbrücke an der \"Güntherquelle\" am Ortsausgang von Buckow.\nDem Fahrweg in Richtung Pritzhagener Mühle folgend, hinter derselben nach links der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze des Kinderheimes folgend zur Fahrstraße von Haus Tornow nach Pritzhagen, dieser Richtung N nach Pritzhagen bis zur Waldgrenze, dieser Richtung E bis zum Anfang der Höllenkehle einschließlich der aufgelassenen Kiesgrube folgend, nach S der westlichen Ortslage von Julianenhof und der Waldgrenze unter Einschluß des Offenhanges bis zum Fahrweg, der von Reichenberg kommt, diesen in Richtung S bis zum Fahrweg zwischen Eichendorfer Mühle und Lappnower Mühle, diesen in N-E-Richtung bis zur Stobberbrücke an der Lappnower Mühle.\nVon hier bildet das linksseitige Ufer des Stobber die Grenze flußabwärts bis zum Beginn der Karlsdorfer-Teichanlagen.\nVon hier bildet die stobberseitige Grenze der Teichanlagen die Grenze bis zur Fernverkehrsstraße F 167.\nDie F 167 in Richtung S bis zu dem nach S abgehenden Fahrweg nach Hermersdorf.Von diesem nach 200 m den rechten abbiegenden Waldweg folgend, entlang der N-Grenze der Unterabteilung 2736b(hoch)1, der N-W-Grenze der Unterabteilung 2738a(hoch)1 und a(hoch)2 sowie der N-Grenze der Unterabteilungen 2734a(hoch)4 und a(hoch)5, 2739a(hoch)4, 2740(hoch)2 und a(hoch)1 zur Straße zwischen Hermersdorf und der Lappnower Mühle führt.Auf der Fahrstraße nach Hermersdorf in Richtung S.\nVon dieser nach SW den Waldweg entlang den N-W-Grenzen der Unterabteilungen 2801b(hoch)5, b(hoch)4, b(hoch)2, 3536a(hoch)2 und a(hoch)1 und der N-Grenze der Unterabteilung 3532a(hoch)4 und a(hoch)1 bis zur NW-Ecke der Ackerfläche \"Dünne Wiese\", dem Waldrand nach S. und dann nach SE folgend.Entlang der N-Grenzen der Unterabteilungen 3525a(hoch)5, a(hoch)4 bis zur Brücke über den Hohen Graben.\nVon dieser den Fahrweg Richtung Eichendorfer Mühle.Von diesem den Waldweg nach W (nach links) abbiegend, der zwischen den Abteilungen 3520 und 3521 auf den Weg zwischen Münchehofe und der Eichendorfer Mühle mündet.\nAuf diesem nach N (rechts) abbiegend bis zum Fahrweg zwischen der Alten Mühle und der Eichendorfer Mühle, diesem nach SW bis zur Alten Mühle folgend.Von hier den Fahrweg Richtung Pritzhagener Mühle, von diesem in den Waldweg Richtung Buckow am kleinen Barschpfuhl und Postluch vorbei bis zur Scheune von Elsholz.\nVon hier den Fahrweg Richtung Stobber bis Hangkante der Talabsenkung dem westlichen Rand des Flurstückes 2\u002F193 folgend, das zum Naturschutzgebiet gehört.\nVon hier der Hangkante bis zum Ufer des Stobbers so folgend, daß die Flurstücke 2\u002F192, 2\u002F191 und 2\u002F181 im Naturschutzgebiet liegen.\nVon hier verläuft die Grenze des Naturschutzgebietes entlang der rechten Uferlinie des Stobbers an den Grenzen der Flurstücke 2\u002F177, 2\u002F178 und 2\u002F179 bis zum Ausgangspunkt dieser Beschreibung.\n2.Naturschutzgebiet \"Klobichsee\"a)Ostgrenzevom Ausgangspunkt Alte Mühle dem Fahrweg folgend Richtung Münchehofe bis Südwestkante Waldrand.\nWanderweg in südwestliche Richtung bis Feldweg folgend bis zur Zaungrenze Kinderferienlager am Ortseingang Münchehofe.\nDer verlängerten Zaungrenze in Richtung Südwest folgend bis zum Seeufer Großer Klobichsee.\nUferlinie folgend südwärts bis zur Waldkante südlich der 1.\nBadestelle.\nVon dort der Fahrweg Richtung West bis Weggabelung.\nFahrweg Richtung Südwest bis Anschluß an Verbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe.\nb)SüdgrenzeVerbindungsweg Dahmsdorf - Münchehofe Richtung Dahmsdorf.\nAbzweig Richtung Waldsieversdorf in westliche Richtung bis Weggabelung hinter Einzelgehöft.\nWanderweg in nördliche Richtung bis Weggabelung unterhalb der Köterberge.\nc)Süd-WestgrenzeWanderweg folgend in nordwestliche Richtung bis zur Weggabelung zwischen den Abteilungen 6112 und 6113.\nWanderweg in nördlicher Richtung bis zur alten Berliner Straße.\nd)Nord-WestgrenzeAlte Berliner Straße in nordöstlicher Richtung folgend bis Alte Mühle.\n3.Naturschutzgebiet \"Ruhlsdorfer Bruch\"a)WestgrenzeAusgangspunkt ist die Brücke neben der damaligen Hohensteiner Mühle nordöstlich des Hauses.\nVon dort in nördlicher Richtung der Fahrweg nach Hohenstein bis Nordosteckpunkt Flurstück 15\u002F28.\nb)NordgrenzeNordseite Flurstück 15\u002F28 folgend bis Feldweg zu Verbindungsstraße Hohenstein - Ruhlsdorf.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Schutzzweck","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Flächenbeschreibung und Abgrenzung","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Festsetzung","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Gebote","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Verbote","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Ausnahmen","7",[],false]