[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-nav-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"nav","Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-11-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnav\u002Fxml.zip",9759991,"§ 27","27","Fristlose Kündigung oder Beendigung","Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse","Der Netzbetreiber ist in den Fällen des § 24 Abs. 1 berechtigt, das Netzanschlussverhältnis fristlos zu kündigen oder die Anschlussnutzung fristlos zu beenden, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 24 Abs. 2 ist der Netzbetreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie zwei Wochen vorher angedroht wurde; § 24 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.","NAV - Gemeinsame Vorschriften - Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse - § 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung\n\nDer Netzbetreiber ist in den Fällen des § 24 Abs. 1 berechtigt, das Netzanschlussverhältnis fristlos zu kündigen oder die Anschlussnutzung fristlos zu beenden, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 24 Abs. 2 ist der Netzbetreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie zwei Wochen vorher angedroht wurde; § 24 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 26","Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses","26",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 25","Kündigung des Netzanschlussverhältnisses","25",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 24","Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung","24",[37,41],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 28","Gerichtsstand","28",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 29","Übergangsregelung","29",[],false]